Leistungen

Robert Schubert - Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung in Rostock

Für un­se­re Auf­trag­ge­ber er­brin­gen wir Be­ra­tungs- und Be­wer­tungs­dienst­leis­tun­gen. Zu den Leis­tungs­be­rei­chen zäh­len:

  • klas­si­sche Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung (u.a. Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten (Markt­wert­gut­ach­ten) nach § 194 BauGB)
  • Markt- und Be­lei­hungs­wert­er­mitt­lun­gen gemäß Bel­WertV für Fi­nan­zie­rungs­zwe­cke
  • Trans­ak­ti­ons­be­ra­tun­gen (An- und Ver­kauf)
  • steu­er­li­che Im­mo­bi­li­en­be­wer­tungen
  • Grund­stücks­be­las­tun­gen wie bspw. Nieß­brauch, Über­bau­un­gen, Wege- und Woh­nungs­rech­te
  • Be­wer­tungen im Rah­men von Erb- und Ver­mö­gen­saus­ein­an­der­set­zun­gen
  • Grund­stücks­glei­che Rech­te wie bspw. Erb­bau­rech­te
  • Er­stat­tung von Miet­wert­gut­ach­ten


Wir be­wer­ten fol­gen­de Im­mo­bi­li­en­ar­ten:

Wohn­im­mo­bi­li­en
Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser, Dop­pel­häu­ser, Rei­hen­häu­ser und Ei­gen­tums­woh­nun­gen, Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser, Wohn- und Ge­schäfts­häu­ser

Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en
Bü­ro­im­mo­bi­li­en, Be­her­ber­gungs­im­mo­bi­li­en (Ho­tels, Fe­ri­en­häu­ser, Fe­ri­en­woh­nun­gen), Ein­zel­han­dels­im­mo­bi­li­en (Dis­count- und Su­per­märk­te, Mö­bel­märk­te, Fach­markt­zen­tren und Shop­ping Cen­ter), Frei­zei­t­im­mo­bi­li­en, La­ger- und Lo­gis­ti­k­im­mo­bi­li­en, Pro­duk­ti­ons­im­mo­bi­li­en, Tank­stel­len

Son­de­r­im­mo­bi­li­en
ehem. Ka­ser­nen, Pfle­ge­hei­me, PV-An­la­gen

Un­be­bau­te Grund­stü­cke
Dabei er­folgt die Be­wer­tung der Lie­gen­schaf­ten in An­leh­nung an die ein­schlä­gi­gen Wert­er­mitt­lungs­ver­ord­nun­gen wie bspw. die Im­mo­WertV (WertR) sowie die Be­lei­hungs­wert­er­mitt­lungs­ver­or­d­n­u­ng (Bel­WertV).

Immobilienbewertung

Als Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung in Rostock führen wir die Bewertung Ihrer Immobilie durch. Für die zielführende Wertermittlung verwenden wir, je nach Art des Objekts, folgende Verfahren: 

  • Sachwertverfahren  
  • Ertragswertverfahren 
  • Vergleichswertverfahren.

Immobilienbewertung in Mecklenburg-Vorpommern:

Welchen Zweck hat eine Immobilienbewertung?

Es gibt verschiedene Zwecke für eine Immobilienbewertung: 

Im Rahmen von Verkehrswert- bzw. Marktwertgutachten können folgende Absichten für eine Wertermittlung bestehen:

  • die Transaktionsberatung, die Bewertung für einen An- oder Verkauf
  • die Wertermittlung für steuerliche Zwecke 
  • die Bewertung im Rahmen einer vermögensrechtlichen Auseinandersetzung (Scheidung, Erbschaft, Schenkung)

Bei der Bewertung mit steuerlichem und vermögensrechtlichem Hintergrund sind regelmäßig Behörden (Finanzamt) und sowie z.T. Gerichte involviert. Die genauen juristischen Hintergründe finden Sie hier.

In einem Verkehrswertgutachten (auch: Marktwertgutachten) nach § 194 BauGB wird derjenige Wert ermittelt, der sich zum Zeitpunkt der Ermittlung am Markt bei einer normalen Verkaufsaktivität erzielen ließe. Hierfür gibt es eine juristische Definition, auf die wir hier eingehen. 

Inhalte des Verkehrswertgutachtens sind u.a.:

  • Grundbuch
  • Lage
  • Objekt
  • Baurecht
  • Immobilienteilmarkt
  • Bodenwertermittlung
  • Wertermittlung relevanter Bewertungsparameter für die Berechnung des Marktwertes

Weiterhin erstellen wir Beleihungswertgutachten nach BelWertV.

Der Beleihungswert bildet die Grundlage für die Immobilienfinanzierung. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Der Beleihungswert, der den Marktwert nicht übersteigen darf, ist für Banken bei der Vergabe eines Hypothekendarlehens wichtig. Die Banken verlangen hierfür ein Beleihungswertgutachten, welches wir als Sachverständigenbüro erstellen. Wir übernehmen für Sie die Bewertung von Wohnimmobilien sowie auch von Gewerbeimmobilie in Rostock, Mecklenburg-Vorpommern sowie Berlin und Hamburg.

Ein wichtiger Bestandteil im Rahmen der Immobilienbewertung sind Grundstücksbelastungen und grundstücksgleiche Rechte.

Bei der Bewertung einer Wohnimmobilie und auch einer Gewerbeimmobilie spielen grundstücksgleiche Rechte und Grundstückslasten eine erhebliche Rolle. Sie beeinflussen sowohl den Wert, die Verwertbarkeit als auch die Nutzung des Grundstücks und der darauf befindlichen Immobilie. Wir prüfen und ermitteln die wertmindernden Belastungen (beschränkt persönliche Dienstbarkeit bzw. Grunddienstbarkeit).
Ebenso wichtig ist die Bewertung eines grundstücksgleichen Rechts (Erbbaurecht).
Genaue Informationen dazu finden Sie hier.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Markt- und Beleihungswertermittlung

Zweck der Bewertung

Bewertung von Grundstücksbelastungen und grundstücksgleichen Rechten